Die Objektüberwachung ist der achte Punkt der Architekten- bzw. Ingenieursleistungen. Hier überwacht der Architekt alle Arbeiten auf der Baustelle im Rahmen der Baugenehmigung, der Bauleistungsbeschreibung, den Ausführungsplänen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die bautechnisch erforderlichen und zeitlich aufeinander abgestimmten Abläufe der einzelnen Gewerke werden ebenfalls koordiniert.