Die Landesbauordnung (LBO) gilt in jedem der 16 Bundesländer als Landesgesetz. Diese Landesbauordnungen richten sich im Kern an der länderübergreifend einheitlichen Musterbauordnung (MBO).
Die Landesbauordnungen regeln als wesentliches Element der Bauvorschriften in Deutschland als Bauordnungsrecht die Anforderungen, die von Bauherren und Planungsbüros bei Bauvorhaben zu beachten sind. Jede Bauordnung wird ergänzt durch zugehörige Erlasse und Durchführungsbestimmungen.
Die in der Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer bestimmten allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen, werden durch technische Baubestimmungen konkretisiert. Die technischen Baubestimmungen müssen bei der Planung, Berechnung und Umsetzung von baulichen Anlagen beachtet werden.
Die technischen Baubestimmungen richten sich zum großen Teil nach DIN-Normen und anerkannten Regeln der Technik. Diese sind in entsprechenden Verwaltungsvorschriften der Bundesländer aufgelistet, welche wiederum auf der vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bekannt gemachten Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) basieren.
Die Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen finden Sie unter folgendem Link:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=74820170630142752068