Mit einer Hypothek wird ein Darlehen, z.B. für den Bau eines Hauses, oder eine andersgeartete Forderung besichert, dies geschieht immer mit der Eintragung von Grundpfandrechten auf Immobilien. Sollte der Darlehensnehmer mit der Tilgung seines Darlehens in Verzug geraten, hat der Kreditgeber das Recht, seine offene Forderung aus dem Erlös, z.B. der Zwangsversteigerung der Immobilie, auszugleichen. Für Hypotheken gibt es unterschiedliche Gewichtungen.
Diese werden in Ränge aufgeteilt. Je nachdem in welchem Rang die Grundschuld steht, spricht man von einer 1a bzw. 1b Hypothek. In Deutschland werden Grundpfandrechte heute üblicherweise in Form einer Grundschuld vergeben. Dies hat den Hintergrund, dass die Höhe der Grundschuld – im Gegensatz zur Hypothek – nicht an die Höhe der noch ausstehenden Forderung gekoppelt ist. Daher kann der Immobilieneigentümer diese Sicherheit als Absicherung für ein weiteres Darlehen anbieten, wenn er das Hypothekendarlehen vollständig zurückgezahlt hat.