Wer in Deutschland Grund und Boden oder ein Haus besitzt, muss Grundsteuer entrichten. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein bebautes, unbebautes oder landwirtschaftlich genutztes Grundstück handelt.

Die Höhe dieser Steuer ist nicht einheitlich geregelt, sondern wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt. Jede Gemeinde hat direkten Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer. Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert legen die Gemeinden den sogenannten Hebesatz fest. Dieser kann von Gemeinde zu Gemeinde stark schwanken. Es handelt sich um eine Abgabe, die noch aus der Kaiserzeit stammt, und gehört damit zu einer der ältesten Steuern in Deutschland.

Am 1. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, das die Bemessungsgrundlage aus 1964 nicht mehr zeitgemäß ist und neu geregelt werden muss.