Grunderwerbsteuer (GrEST) muss immer dann vom Käufer entrichtet werden, wenn ein inländisches Grundstück oder Grundstücksanteil erworben wird.

Diese Verkehrssteuer steht den Ländern zu, welche auch die Höhe festlegen. Je nach Bundesland beträgt die Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des jeweiligen Grundstückpreises. Für Nordrhein-Westfalen ist der Steuersatz aktuell auf 6,5 Prozent festgesetzt, während in Bayern gerade einmal 3,5 Prozent fällig werden. Diese Steuer gehört zu den Erwerbsnebenkosten und sollte bei der Finanzierungsplanung mitberücksichtigt werden.