Das Grundbuch ist ein beim Amtsgericht geführtes, öffentliches Register. Für alle Grundstücke in Deutschland gibt es die Pflicht im Grundbuch registriert zu sein. In allen Grundbüchern werden die Wirtschafts- und Rechtsverhältnisse der einzelnen Grundstücke dargelegt und festgehalten.

Jedes Grundstück erhält für seinen Eintrag ein Grundbuchblatt welche nach einem einheitlichen Verfahren geführt werden und folgendermaßen gegliedert sind:

1. Aufschrift Bezeichnet Band und Blatt des Grundbuches

2. Bestandsverzeichnis Aufzeichnung der Grundstücke nach Angaben des Katasteramtes

3. Abteilung I Auskunft über die Eigentumsverhältnisse

4. Abteilung II Auskunft über Lasten und Beschränkungen des Grundstücks

5. Abteilung III Auskunft über Grundpfandrechte wie Hypotheken, Grundschuld oder Rentenschuld