Das Grundbuch ist ein beim Amtsgericht geführtes, öffentliches Register. Für alle Grundstücke in Deutschland gibt es die Pflicht im Grundbuch registriert zu sein. In allen Grundbüchern werden die Wirtschafts- und Rechtsverhältnisse der einzelnen Grundstücke dargelegt und festgehalten.
Jedes Grundstück erhält für seinen Eintrag ein Grundbuchblatt welche nach einem einheitlichen Verfahren geführt werden und folgendermaßen gegliedert sind:
1. Aufschrift Bezeichnet Band und Blatt des Grundbuches
2. Bestandsverzeichnis Aufzeichnung der Grundstücke nach Angaben des Katasteramtes
3. Abteilung I Auskunft über die Eigentumsverhältnisse
4. Abteilung II Auskunft über Lasten und Beschränkungen des Grundstücks
5. Abteilung III Auskunft über Grundpfandrechte wie Hypotheken, Grundschuld oder Rentenschuld