Mit GOK bezeichnet man die Geländeoberkante, diese bezeichnet die Grenze bei einem Gebäude wo der erdberührte Teil z.B. Keller oder Tiefgarage, in den Teil des Gebäudes übergeht welcher über dem Erdreich (Erdgeschoss oder Parterre) liegt.
Bei der Tiefparterre oder dem Souterrain handelt es sich um eine bauliche Lösung, bei der das Geschoss weder komplett unterhalb noch komplett oberhalb GOK legt.