Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) legt fest, welche energetischen Anforderungen beheizte und/ oder klimatisierte Gebäude erfüllen müssen. Erstmals in Kraft getreten am 1. November 2020 löste es die bis dahin geltende Energie-Einsparverordnung (EnEv) ab. Das GEG wurde mit dem 01. Januar 2024 erstmalig novelliert. Das GEG gilt erstmalig für alle Gebäude, welche beheizt und/ oder klimatisiert sind. Ein Neubau darf höchstens 55 Prozent der Primärenergie eines Referenzwertes verbrauchen, der für jedes Gebäude individuell ausgerechnet wird. Bei der EnEv betrug diese Anforderung 75 Prozent.

Das Ministerium für Wirtschaft und Energie stellt mit dem Sanierungskonfigurator einen Onlinetool zur Verfügung mit dem Immobilienbesitzer den IST-Zustand und Sanierungsmaßnahmen simulieren können. Eine grobe Aufstellung der Kosten und staatliche Förderprogramme werden ebenfalls aufgezeigt.

https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Standardartikel/sanierungsrechner.html