Als zukünftige Bauherren oder Hausbesitzer können Sie Unterstützung durch staatliche Förderprogramme beantragen, ein breitgefächertes Angebot durch Zuschüsse, steuerliche Vergünstigungen oder zinsgünstige Darlehen stehen hier zur Auswahl. Die Palette erstreckt sich von Bau-Riester über das neue Baukindergeld bis hin zu sozialer Wohnraumförderung durch die Länder, Städte und Gemeinden, Fördermittel der KfW und Landesbanken und in seltenen Fällen auch Kirchen.
Programme der öffentlichen Hand für Fördermittel stehen insbesondere auch für Sanierungsmaßnahmen mit energetischer Ertüchtigung zur Verfügung.
Die Förderung durch Kirchen bezieht sich auf das Vergeben eines Grundstücks mit Erbbaurecht. Hierbei darf eine Familie auf einem Grundstück bauen, ohne es kaufen zu müssen. Das senkt zwar die Anschaffungskosten, hat aber auch Nachteile. So ist der Bauherr niemals Eigentümer des Baugrundstücks und zahlt eine sogenannte Erbpacht oder Pachtzins. Die Laufzeiten liegen in der Regel zwischen 75 und 99 Jahren.