Die Energieeinsparverordnung, oder auch EnEV, trat erstmals im Jahr 2002 in Kraft und löste die bis dahin geltende Wärmeschutzverordnung (WSchV) und Heizungsanlagenverordnung (HeizAnIV) ab. Grundlage der EnEV ist das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Ziel der Verordnung ist die Einsparung von Energie in Gebäuden auf die rund 40% des Energiebedarfs und ein Drittel des CO² Ausstoßes in Deutschland entfallen.

Bis 2050 soll in Deutschland ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden. Hierzu wird die EnEV in regelmäßigen Abständen an aktuelle Rahmenbedingungen angepasst. Die bis zuletzt gültige Fassung der EnEV ist vom 1. Mai 2014 und beinhaltet bereits Neubauanforderungen für 2016. Am 01. November 2020 wurde die EnEv durch das GEG (Gebäudeenergiegesetz) ersetzt.