Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand und den jährlichen Energiebedarf einer Immobilie. In 2009 wurde der Energieausweis in Deutschland für Immobilien eingeführt. Seit Mai 2014 sind alle Immobilieneigentümer, welche eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchten verpflichtet, den Bewerbern Auskunft über den Energiebedarf mittels Energieausweis der Immobilie aufzuklären.
Auch für selbstgenutzte Neubauten ist der Energieausweis mittlerweile Pflicht. In Deutschland werden Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise in dem GEG (Gebäudeenergiegesetz) geregelt.