Die DIN EN 81-70 beschreibt Anforderungen für Aufzüge, damit Menschen mit Behinderungen diese sicher und selbstständig nutzen können. Dazu gehören unter anderem Vorgaben für Kabinenabmessungen, Bedienelemente sowie visuelle und taktile Informationen. Die Kabinenmaße variieren je nach Nutzungsanforderung. Eine Standardkabine misst mindestens 1,10 Meter in der Breite und 1,40 Meter in der Tiefe, um Rollstuhlnutzern ausreichend Platz zu bieten. Für größere Rollstühle oder Begleitpersonen gibt es Kabinen mit 2,00 Metern Tiefe.

DIN EN 81 Teil 70 regelt eine Türbreite von mindestens 80 Zentimeter, wobei breitere Türen mit 90 oder 100 Zentimetern empfohlen werden, um einen komfortableren Zugang zu ermöglichen. Automatische Türöffner sind vorgeschrieben, da sie die Nutzung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität erheblich erleichtern. Bedienelemente müssen zwischen 90 und 110 Zentimetern Höhe angebracht sein, um eine bequeme Erreichbarkeit zu gewährleisten. Zudem sollen sie taktil und kontrastreich gestaltet sein, sodass Menschen mit Sehbehinderungen diese problemlos nutzen können.

Zusätzliche Anforderungen betreffen akustische und visuelle Signale, die die Fahrtrichtung oder die Ankunftsetage klar anzeigen. Ansagen und Displays mit gut lesbarer Schrift oder Piktogrammen sorgen dafür, dass auch Personen mit Seh- oder Hörbehinderungen die Informationen zuverlässig erfassen können. Spiegel in der Kabine helfen Rollstuhlfahrern, sich besser zu orientieren. Handläufe an mindestens einer Wand bieten zusätzlichen Halt.

Eine angemessene Beleuchtung mit mindestens 100 Lux verbessert die Sichtverhältnisse. Rutschfeste Böden reduzieren das Unfallrisiko, und kontrastreiche Gestaltungselemente erleichtern die Orientierung. All diese technischen Maßnahmen tragen dazu bei, dass Aufzüge barrierefrei, komfortabel und sicher nutzbar sind.