Die DIN EN 81-40 regelt Sicherheitsanforderungen für Konstruktion und Einbau spezieller Aufzüge, die Personen und Güter transportieren. Sie deckt vor allem Treppenschrägaufzüge und vertikale Plattformaufzüge ab, die für Personen mit eingeschränkter Mobilität konzipiert sind. Das Hauptziel dieser Norm ist es, die Sicherheit der Nutzer und die Zuverlässigkeit der Aufzüge zu gewährleisten.
Für Treppenschrägaufzüge legt die Norm fest, dass sie eine rutschfeste Plattform oder Sitzfläche mit geeigneten Haltevorrichtungen besitzen müssen. Die maximale Tragfähigkeit ist abhängig von der Bauart, wobei sie stets deutlich gekennzeichnet sein muss. Zusätzlich muss das System mit Sicherheitsschaltern ausgestattet sein, die bei Hindernissen oder mechanischen Störungen die Bewegung sofort stoppen.
Vertikale Plattformaufzüge müssen eine stabile Plattform bieten, die ausreichend groß ist, um Rollstühle sicher aufnehmen zu können. Diese Aufzüge benötigen eine Umwehrung, die mindestens 1,1 Meter hoch ist, um Personen vor dem Herunterfallen zu schützen. Notrufsysteme, die eine Verbindung zur Notrufzentrale herstellen, sind verpflichtend, um im Störfall schnelle Hilfe zu gewährleisten.
Beide Aufzugstypen müssen über eine präzise Steuerung verfügen, die ein sanftes Anfahren und Stoppen ermöglicht. Die Norm verlangt auch, dass die Steuerung so angeordnet ist, dass sie leicht zugänglich und intuitiv bedienbar ist. Für den Stromausfallfall schreibt die Norm vor, dass ein Notbetriebssystem oder eine manuelle Notabsenkung verfügbar sein muss.
Die Wartung und Überprüfung der Systeme ist in regelmäßigen Abständen notwendig, um einen sicheren Betrieb sicherzustellen. Betreiber sind dafür verantwortlich, dass die Aufzüge jederzeit den festgelegten Anforderungen entsprechen. Die DIN EN 81 Teil 40 schafft so klare Richtlinien, um Aufzüge sicher und benutzerfreundlich zu gestalten.