Die Norm DIN EN 81-3 definiert Sicherheitsregeln für Konstruktion und Einbau von elektrisch und hydraulisch betriebenen Kleingüteraufzügen. Diese speziellen Aufzüge dienen dem Transport von Gütern, ohne dass Personen mitfahren. Sie gelten für Anlagen mit einer Tragkraft von bis zu 300 Kilogramm und einer Fahrgeschwindigkeit von maximal 0,4 Metern pro Sekunde.

Zu den wichtigsten technischen Anforderungen gehört die Gewährleistung eines sicheren Betriebs durch mechanische und elektrische Einrichtungen. Die Schachttüren müssen robust konstruiert und gegen unbeabsichtigtes Öffnen während der Fahrt gesichert sein. Weiterhin sind elektrische Abschalteinrichtungen vorgeschrieben, die den Betrieb bei geöffneter Tür verhindern.

Die Steuerungen müssen präzise und zuverlässig arbeiten, wobei Priorität auf Fehlersicherheit und Wartungsfreundlichkeit gelegt wird. Für hydraulische Antriebe gelten zusätzliche Anforderungen, wie ein Sicherheitssystem, das unkontrolliertes Absinken verhindert. Elektrische Antriebe erfordern Überlastschutzmechanismen, um eine Beschädigung durch Überladung zu verhindern.

Die Norm regelt außerdem Mindestanforderungen an die Schachtbeleuchtung und die Notrufsysteme, um Wartungspersonal Schutz zu bieten. Sämtliche Bauteile müssen feuerfest und korrosionsbeständig sein, um dauerhafte Sicherheit und Funktion zu garantieren. Spezifikationen für die Schachtzugangshöhe sowie die Mindestgröße der Ladeplattform stellen sicher, dass der Aufzug effizient genutzt werden kann.

Prüf- und Wartungsanforderungen sind ebenfalls Bestandteil der DIN EN 81 Teil 3. Regelmäßige Inspektionen und Prüfintervalle werden definiert, um die Langzeitsicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Ziel ist, Unfälle durch frühzeitiges Erkennen von Verschleiß oder Defekten zu vermeiden.