Die DIN EN 81-28 legt technische Anforderungen für Notrufsysteme in Personen- und Lastenaufzügen fest, um Sicherheit zu gewährleisten. Diese Norm gehört zur EN 81-Reihe, die sicherheitstechnische Vorgaben für Aufzüge beschreibt. Das Hauptziel der DIN EN 81-28 ist die Bereitstellung eines zuverlässigen und effektiven Notrufsystems, das jederzeit eine Verbindung zu einem Notdienst herstellt.

Das Notrufsystem muss permanent überwacht werden, um Ausfälle frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig Maßnahmen einzuleiten. Eine automatische Überprüfung der Kommunikationsfähigkeit muss mindestens einmal alle 72 Stunden erfolgen. Damit wird sichergestellt, dass das System im Notfall einwandfrei funktioniert. Zur Sicherstellung der Erreichbarkeit muss das System über mindestens zwei voneinander unabhängige Stromquellen verfügen. Die Anforderungen umfassen außerdem die Verfügbarkeit einer bidirektionalen Sprachverbindung, die es eingeschlossenen Personen ermöglicht, mit einer Notrufzentrale zu kommunizieren.

Zudem müssen Notrufsysteme in der Lage sein, den Standort des betroffenen Aufzugs eindeutig zu identifizieren, um eine schnelle Hilfe zu ermöglichen. Die Norm schreibt auch vor, dass Notrufzentralen rund um die Uhr besetzt sein müssen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Anrufe stets entgegengenommen und bearbeitet werden können. Zusätzlich wird gefordert, dass das System akustische und visuelle Signale bereitstellt, die den Anrufern den Status der Verbindung anzeigen.

Die Wartung und Inspektion des Notrufsystems sind regelmäßig durchzuführen, um die Funktionalität langfristig zu gewährleisten. Betreiber von Aufzugsanlagen müssen sicherstellen, dass alle vorgeschriebenen Maßnahmen eingehalten werden. Damit tragen sie aktiv zur Sicherheit der Nutzer bei und erfüllen die Anforderungen der DIN EN 81 Teil 28. Die Norm bildet somit eine wesentliche Grundlage für moderne Sicherheitsstandards bei Aufzügen.