Die Norm DIN EN 81-20 legt umfassende Sicherheitsvorschriften für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen für Personen- und Gütertransport fest. Sie zielt darauf ab, einen hohen Standard für Sicherheit, Zuverlässigkeit und Barrierefreiheit bei Aufzugsanlagen zu gewährleisten. Die Anforderungen der Norm gelten für elektrisch und hydraulisch betriebene Aufzüge in Gebäuden und Bauwerken.

Ein zentraler Aspekt der Norm ist die Sicherheit von Nutzern, Wartungspersonal und Dritten. Dazu gehören Vorgaben zur Gestaltung von Schacht- und Kabinentüren, die mechanisch verriegelt und elektrisch überwacht werden müssen. Notentriegelungsvorrichtungen und Schachtzugänge sind so zu konzipieren, dass sie eine sichere Rettung im Notfall ermöglichen.

Die Kabinen müssen mit rutschfesten Böden, ausreichender Beleuchtung und geeigneten Handläufen ausgestattet sein, um die Sicherheit und den Komfort der Fahrgäste zu gewährleisten. Für den Brandschutz schreibt die Norm feuerfeste Materialien sowie den Einsatz rauchdichter Schachttüren vor.

Technisch regelt die Norm Aspekte wie die präzise Steuerung des Antriebs, Überlastschutzsysteme und die Notstromversorgung, um einen sicheren Betrieb bei Stromausfall zu gewährleisten. Zudem fordert sie Maßnahmen, die ein unkontrolliertes Abstürzen oder Hochschnellen der Kabine verhindern, etwa durch Sicherheitsbremsen und Geschwindigkeitsbegrenzer.

Barrierefreiheit ist ebenfalls ein wichtiges Thema. Die Norm verlangt Kabinentüren mit ausreichender Breite und Verzögerung sowie Bedienelemente in passender Höhe. Weiterhin sind optische und akustische Signale vorgeschrieben, um den Bedürfnissen von Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Wahrnehmung gerecht zu werden.

Prüf- und Wartungsanforderungen der DIN EN 81-20 beinhalten regelmäßige Inspektionen und Tests der Sicherheitssysteme. Ziel ist es, durch frühzeitige Erkennung von Mängeln eine durchgängige Betriebssicherheit sicherzustellen.