Die DIN 1212-1 legt die technischen Anforderungen für Steigeisen mit Aufkantung fest, die in zweiläufigen Steigeisengängen verwendet werden. Diese Steigeisen sind speziell für das Einmauern oder Einbetonieren in Bauwerke der Kanalisation konzipiert. Sie bestehen aus robustem Material, das eine hohe Tragfähigkeit bietet und gegen Korrosion beständig ist. Dabei sind die Maße genau definiert, um eine sichere Nutzung zu gewährleisten. Die Steigeisen weisen eine Aufkantung auf, die zusätzlichen Halt gibt und das Abrutschen verhindert.
Die Abmessungen der Steigeisen sind standardisiert, sodass sie in verschiedene Bauwerke problemlos integriert werden können. Die Breite der Trittfläche und der Abstand zwischen den einzelnen Steigeisen sind so ausgelegt, dass Nutzer sicheren Halt finden. Gleichzeitig sorgt die spezielle Form der Aufkantung dafür, dass die Schuhe nicht abrutschen. Durch die genormte Bauweise wird sichergestellt, dass alle Steigeisen eines Steigeisengangs einheitlich sind.
Zur Befestigung werden die Steigeisen entweder einbetoniert oder eingemauert, wobei die Verankerung besonders stabil sein muss. Die Norm schreibt vor, welche Materialien verwendet werden dürfen und welche Mindestanforderungen an die Tragfähigkeit bestehen. Dabei spielt die Witterungsbeständigkeit eine große Rolle, da Steigeisen in feuchten Umgebungen oft starker Beanspruchung ausgesetzt sind.
Neben der Sicherheit für den Nutzer berücksichtigt die Norm auch Anforderungen an die Lebensdauer der Steigeisen. Hochwertige Beschichtungen oder spezielle Legierungen verhindern Korrosion und sorgen für eine lange Haltbarkeit. Die Montage muss exakt erfolgen, damit die Steigeisen ihre Funktion zuverlässig erfüllen. Werden die Vorgaben der DIN 1212 Teil 1 beachtet, bieten die Steigeisen eine sichere und langlebige Lösung für den Zugang zu unterirdischen Bauwerken.