Bau- und Immobilienfinanzierer, wie z.B. Banken, Sparkassen oder Bausparkassen stellen für bereitgestellte aber noch nicht abgerufene Darlehen sogenannte Bereitstellungszinsen in Rechnung.

Diese Zinsen fallen an bis zur vollständigen Nutzung des Darlehens, was bei Neu- oder Umbau einer Immobilie, welches in Abschnitten geschieht, zu beachten ist. Bereitstellungszinsen sind eine Absicherung für den Finanzierer, weil das bereitgestellte Darlehen an anderer Stelle keinen Gewinn erwirtschaften kann. Langfristige Bauvorhaben können so eine deutliche Verteuerung erfahren. Diese zusätzliche Zinsbelastung kann teilweise vermieden werden, indem eine zinsfreie Zeit vereinbart wird.