Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Der Sanus Habitare ist Transparenz und Aufklärung ein wichtiges Anliegen. Hier können Sie sich mit aller Ruhe in unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einlesen. Sollten Sie Fragen haben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.
Auftrags-/ Vertragsgegenstand
1.1. Gegenstand des Vertrages ist die in der Auftragserteilung/Auftragsbestätigung bezeichnete sachverständige Leistung. Hierzu können insbesondere Gutachten, Stellungnahmen, Ortstermine, Begehungen, Messungen, Probenahmen und fachliche Beratungsleistungen gehören, soweit diese ausdrücklich beauftragt wurden.
1.2. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist ausschließlich der im Auftrag genannte Verwendungszweck. Der Auftraggeber hat dem Sachverständigen alle hierfür wesentlichen Informationen vollständig und richtig mitzuteilen und Änderungen des Verwendungszwecks unverzüglich in Textform anzuzeigen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Sachverständige ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Rechte und Pflichten
2.1. Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens wird vom Sachverständigen nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
2.2. Der Sachverständige ist nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, sofern diese eine inhaltliche Unrichtigkeit des Gutachtens zur Folge hätten.2.3. Der Sachverständige ist berechtigt, ohne gesonderte Zustimmung des Auftraggebers diejenigen Maßnahmen zu veranlassen, die für die Durchführung des Auftrags sachlich erforderlich sind. Hierzu können insbesondere die nachfolgend genannten Maßnahmen gehören; die Aufzählung ist nicht abschließend:
2.3.1. Besichtigungen bzw. Objektbegehungen
2.3.2. notwendige Untersuchungen
2.3.3. Laborversuche
2.3.4. Fotos
2.3.5. Skizzen
2.3.6. Reisen bis zu einer Entfernung von 150 km (Hin- und Rückfahrt)
2.4. Der Auftraggeber stellt dem Sachverständigen alle für die Leistungserbringung notwendigen oder angeforderten Unterlagen, Pläne, Schriftstücke und Bildmaterialien rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich in digitaler oder ausgedruckter Form zur Verfügung. Er unterstützt den Sachverständigen bei der Durchführung des Auftrags und gewährt den erforderlichen Zugang zum Objekt der Begutachtung. Der Auftraggeber hat den Sachverständigen unverzüglich über alle Änderungen zu informieren, die für die Leistungserbringung oder die Beurteilung von Bedeutung sein können.
2.5. Soweit zur Leistungserbringung erforderlich, bevollmächtigt der Auftraggeber den Sachverständigen, notwendige Auskünfte bei Beteiligten, Behörden oder sonstigen Dritten einzuholen. Soweit hierfür gesonderte Einzelvollmachten oder Mitwirkungshandlungen erforderlich sind, wird der Auftraggeber diese rechtzeitig zur Verfügung stellen.
Fristen und Fälligkeiten
3.1. Angaben zu Bearbeitungszeiten sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Fertigstellungstermin in Textform vereinbart wurde. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, verspäteter Unterlagen, zusätzlicher Untersuchungen oder unvorhersehbarer Umstände verlängern etwaige Fristen angemessen.
Verschwiegenheitsverpflichtung
4.1. Der Sachverständige ist im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit dazu verpflichtet, die ihm anvertrauten persönlichen und geschäftlichen Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Auch über nicht offenkundige Tatsachen ist Verschwiegenheit zu wahren.
4.2. Der Sachverständige ist zur Offenbarung der ihm anvertrauten Geheimnisse dann befugt, wenn dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften geschieht oder der Auftraggeber ihn ausdrücklich von seiner Schweigepflicht entbunden hat.
4.3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Informationen zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfängern und Betroffenenrechten werden dem Auftraggeber in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung bzw. den vertragsbezogenen Datenschutzinformationen zur Verfügung gestellt.
Gehilfen und Aufgabenübergang
5.1. Der Sachverständige erbringt die beauftragte Leistung grundsätzlich persönlich. Soweit dies für die sachgerechte Durchführung des Auftrags erforderlich ist, darf der Sachverständige geeignete Hilfspersonen oder externe Stellen, insbesondere Laboratorien, einsetzen. Die hierfür erforderlichen und angemessenen Kosten trägt der Auftraggeber. Kosten für Hilfskräfte oder notwendige Laboruntersuchungen bis zu 500,00 EUR netto je Einzelfall gelten als mitbeauftragt; darüber hinausgehende Kosten bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber.
5.2. Die Hinzuziehung weiterer Sachverständiger oder Fachgutachter erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Den hierfür erforderliche Vertrag schließt und hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber. Für eigenständige fachliche Leistungen gesondert beauftragter Dritter haftet der Sachverständige nur für die sorgfältige Auswahl und Beauftragung, soweit gesetzlich zulässig.
Auskunftsbegehren
6.1. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, vom Sachverständigen Auskünfte zu verlangen, über z.B. den aktuellen Stand der Gutachtenerstellung, die termingerechte Fertigstellung des Gutachtens sowie ob zu den anfänglich vereinbarten Auslagen weitere Aufwendungen des Auftraggebers erforderlich sind.
Vergütung des Sachverständigen
7.1. Grundlage für die Vergütung des Sachverständigen sind die einschlägigen Bestimmungen des BGB, die entsprechende Bestimmung in den vorliegenden AGB sowie die getroffenen Vereinbarungen über die Gutachtenerstellung.
7.2. Der Sachverständige ist berechtigt, angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagen zu verlangen. Die Höhe etwaiger Vorschüsse richtet sich nach der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung. Der Sachverständige darf die Leistungserbringung bis zum Eingang eines vereinbarten Vorschusses zurückstellen.
7.3. Der Sachverständige hat Anspruch darauf, ihm entstandene Aufwendungen zur Erstellung des Gutachtens dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
7.4. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, wird die Vergütung mit Rechnungsstellung fällig. Bereits geleistete Vorschüsse sind anzurechnen. Der Sachverständige ist berechtigt, die Herausgabe des Gutachtens oder sonstiger Arbeitsergebnisse bis zur vollständigen Zahlung fälliger und unbestrittener bzw. rechtskräftig festgestellter Forderungen zurückzuhalten, soweit gesetzlich zulässig.
7.5. Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung in der Auftragsbestätigung. Soweit kein Pauschalhonorar vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand auf Grundlage der vereinbarten Stunden- und Verrechnungssätze. Zusatzaufwände, insbesondere Eilaufträge, Termine an Wochenenden oder Feiertagen, außergewöhnliche Erschwernisse, Gefahrenstellen, zusätzliche Ortstermine oder nachträglich verlangte Teilleistungen, werden nur nach vorheriger Vereinbarung oder bei objektiver Erforderlichkeit gesondert vergütet.
7.6. Sämtliche Vergütungen, Auslagen und Nebenkosten verstehen sich zuzüglich der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Zahlungen
8.1. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 288 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Urheberrecht
9.1. Der Auftraggeber erhält an dem beauftragten Gutachten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den in der Auftragserteilung festgelegten Zweck sowie für die hierfür zwingend erforderliche Weitergabe an Beteiligte. Jede darüber hinausgehende Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung oder Weitergabe, ganz oder auszugsweise, in gedruckter oder digitaler Form, bedarf der vorherigen Zustimmung des Sachverständigen in Textform.
9.2. Der Sachverständige behält sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte an den von ihm erstellten Gutachten, Stellungnahmen, Unterlagen und Arbeitsergebnissen, auch soweit der Auftraggeber an deren Erstellung mitgewirkt hat.
Haftung
10.1. Der Sachverständige haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Dies gilt auch für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
10.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Sachverständigen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
10.3. Im Übrigen ist die Haftung des Sachverständigen für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Soweit Dritte eigenständige Leistungen erbringen, richtet sich die Haftung des Sachverständigen hierfür nach Ziffer 5.2.
10.4. Die gesetzlichen Verjährungs- und Mängelrechte des Auftraggebers bleiben im Übrigen unberührt, soweit in diesen AGB nicht wirksam etwas anderes vereinbart ist.
Kündigung
11.1. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen und Teilkündigungen sollen mindestens in Textform erfolgen; eine E-Mail ist ausreichend.
11.2. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftraggeber insbesondere vor, wenn der Sachverständige seine vertraglichen Pflichten trotz angemessener Fristsetzung schwerwiegend verletzt oder die Leistung aus von ihm zu vertretenden Gründen dauerhaft nicht vertragsgerecht erbringen kann.
11.3. Ein wichtiger Grund liegt für den Sachverständigen insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Aufforderung erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht erbringt, den Zugang zum Objekt verweigert, wesentliche Informationen zurückhält, Weisungen erteilt, die zu einer fachlich unvertretbaren Leistung führen würden, oder die Arbeit des Sachverständigen sonst erheblich behindert.
11.4. Soweit auf den Auftrag Werkvertragsrecht anwendbar ist, gelten im Fall einer freien Kündigung durch den Auftraggeber die gesetzlichen Vergütungsfolgen, insbesondere § 648 BGB. Der Sachverständige muss sich ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft anrechnen lassen.
11.5. Im Fall einer Kündigung aus wichtigem Grund erfolgt die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften; bis zur Kündigung ordnungsgemäß erbrachte Teilleistungen und Auslagen sind zu vergüten.
Widerrufsrecht
12.1. Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der §§ 312g, 355 ff. BGB zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular, die dem Verbraucher vor oder bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden.
12.2. Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, sofern dieses nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde.
12.3. Verlangt ein Verbraucher, dass der Sachverständige vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, bedarf dies einer ausdrücklichen Erklärung des Verbrauchers. Im Fall eines wirksamen Widerrufs gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zu Wertersatz und Rechtsfolgen des vorzeitigen Leistungsbeginns.
Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden.
Hiermit widerrufe(n) ich/ wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung
Dienstleistung:
Auftrag erhalten am:
Auftrag Unterschrieben am:
Name des/ der Auftraggeber(s):
Anschrift des/ der Verbraucher(s):
Datum:
Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung per Fax oder in Papierform)
Gerichtsstand und Erfüllungsort
13.1. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien auf der Grundlage dieses Auftrages bzw. Vertrages unterliegen dem deutschen Recht. Erfüllungsort bzw. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag bzw. Vertrag oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag für den Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Schlussbestimmungen für (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen
14.1. Sollte eine Bestimmung des geschlossenen Vertrages oder der (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen aufgrund gesetzlicher Regelungen unwirksam oder der Vertrag eine Lücke enthalten, bleiben die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind, entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
Die Vertragsparteien erklären sich schon jetzt zur mit der Annahme einer solchen Ersatzbestimmung einverstanden.
14.2. Änderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Textform und einer Bestätigung.
14.3. Alle vorherigen mündlich und schriftlich getroffenen Absprachen verlieren mit der Unterschrift der Auftragsbestätigung oder des Vertrages ihre Gültigkeit.
Unsere Dienstleistungen als Sachverständige für Feuchte- und Schimmelschäden bzw. aus baubiologischer Sicht sind vielfältig und haben dennoch ein einziges Ziel:
Ihr Wohn- und Arbeitsumfeld so gesund wie möglich zu gestalten und zu erhalten.
Sanus Habitare
Ulrichstr. 12
46519 Alpen
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